SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob
Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.
Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?
U2-Umlage für Minijobber sinkt ab 1.6.2019. Damit werden die Minijob-Arbeitgeber entlastet. Allerdings dürfen die Betriebe hier nicht auf eine „riesige“ Einsparung hoffen.
Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.
Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.
Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.
Die Gleitzonenberechnung 2019 unterscheidet sich nur unwesentlich von der Gleitzonenberechnung des Vorjahres. Ursprünglich waren wesentlich weitreichendere Änderungen zum 1.1.2019 im Bereich der Gleitzone geplant. Diese Änderungen wurden jedoch zwischenzeitlich auf den Sommer 2019 verschoben. Daher bleibt es hinsichtlich des Gleitzonenbereichs als auch bei der Gleitzonenberechnung 2019 zunächst bei kleineren Änderungen.
Geringverdiener 2019 sind mit den neuen Beitragssätzen 2019 abzurechnen. Natürlich ist auch hier der neue durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden und dadurch wird es für Betriebe etwas günstiger Geringverdiener 2019 zu beschäftigen.
Beim Ausscheiden eines Minijobbers stellt sich die Frage, ob durch Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung der Minijobstatus in Gefahr gerät.