Arbeitgeberbeiträge für Minijobber sinken 2022
Lohnkosten für Minijobber sinken im Jahr 2022.
Lohnkosten für Minijobber sinken im Jahr 2022.
Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs parallel nebeneinander bei verschiedenen Arbeitgebern aus, so sind diese zusammenzurechnen. Bei dieser Gesamtbeurteilung kann es dazu kommen, dass es sich um einen mehrfachbeschäftigten Midijobber handelt.
Im Jahr 2021 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.
Die Arbeitgeberbelastung bei der Beschäftigung von Minijobbern beläuft sich auf rund 30 Prozent.
Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass die Insolvenzgeldumlage 2021 steigt. Ab 1.1.2021 beträgt sie 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.
Auswirkungen des Weihnachtsgeldes auf einen Minijob.
Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.