Übungsleiterfreibetrag und Minijob
Der Übungsleiterfreibetrag kann für bestimmte Tätigkeiten genutzt werden und in Kombination mit einem Minijob ein toller Nebenverdienst sein, der die Haushaltskasse ordentlich aufbessert.
Der Übungsleiterfreibetrag kann für bestimmte Tätigkeiten genutzt werden und in Kombination mit einem Minijob ein toller Nebenverdienst sein, der die Haushaltskasse ordentlich aufbessert.
Auszubildende können neben der Berufsausbildung einen Minijob ausüben, um sich etwas dazu zu verdienen. Es sind aber ein paar Besonderheiten zu beachten.
Für die geleistete Arbeit an den Osterfeiertagen können auch Minijobber steuerfreie Feiertagszuschläge erhalten. Hier sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Einmalzahlungen sind auch für Minijobber möglich. Allerdings ist dabei auf ein paar Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Beitragsberechnung zu achten.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch für Minijobber ein interessantes Entgeltextra sein. Sie kann 2024 noch bist zu 3.000 Euro steuerfrei und beitragsfrei ausgezahlt werden.
Erhöht sich das Entgelt oder die Anzahl der Arbeitsstunden, so überschreiten Minijobber die Minijobgrenze und wechseln in einen versicherungspflichtigen Midijob. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. So auch 2024, es gelten neue (höhere) Sachbezugswerte.
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.
Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024
Zum Jahresende steht in der Lohnabrechnung der Lohnsteuerjahresausgleich auf dem Programm – doch gilt das auch für Minijobber?