Rentner im Minijob

Rentner im Minijob

Rentner im Minijob

Rentner im Minijob sind unter den gleichen Gesichtspunkten zu behandeln wie Ihre übrigen Minijobber auch. Allerdings gibt es bei Rentnern im Minijob einige Besonderheiten zu beachten, die Sie im Lohnbüro unbedingt kennen müssen.

Rentner im Minijob sind gute Mitarbeiter. In aller Regel verfügen die Rentner über ein immenses Maß an Erfahrung und wissen wie sie Dinge am Laufen halten.

Daneben gibt es aber noch einen weiteren unschätzbaren Vorteil von Rentnern im Minijob: Sie haben oft unendlich viel Zeit und können nahezu alle Dienste zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten übernehmen.

Natürlich gilt das nicht für alle Rentner im Minijob. Es gibt auch genug Rentner, die den Ruhestand komplett verplant haben und zwischen Enkelkindern, Nebenjobs und weiteren Aktivitäten nun auch noch einen Minijob drücken. Doch in der Praxis zeigt sich, dass Rentner sehr flexibel bei der Zeiteinteilung sind.

In Betrieb kann man sich diese Flexibilität natürlich zu Nutze machen. Denn gerade bei Minijobber ist es so, dass die freie Zeiteinteilung ein wichtiges Kriterium für die Einstellung eines Minijobbers ist.

Rentner im Minijob: Das gilt es für die Lohnabrechnung zu beachten

Wie bereits erwähnt, ist der Altersrentner im Minijob genau so zu beurteilen, wie alle anderen Minijobber auch. Es gelten also im Grunde keine Besonderheiten für die Abrechnung von Rentnern im Minijob. Jedoch gibt es im Detail dann doch Unterschiede.

Liegen also die Regelungen für einen Minijob vor, so ist der Rentner nach den gleichen Kriterien zu beurteilen wie andere Personenkreise. Das bedeutet, ist der Rentner gesetzlich krankenversichert, so muss der Arbeitgeber die pauschalen Arbeitgeber-Beiträge für Minijobs in Höhe von 13 % zahlen. In der Rentenversicherung fallen auch für einen Rentner die pauschalen Beiträge in Höhe von 15 % zur Rentenversicherung an. Komplizierter wird es jedoch auf Seiten der Arbeitnehmerbeiträge.

Dazu aber gleich mehr, denn es gibt hier dann doch einige Besonderheiten für Rentner im Minijob zu beachten.

Rentner im Minijob und Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung fallen auch für einen Rentner im Minijob keine Beiträge an. Schließlich werden ja auch keine Leistungen für die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung erwirtschaftet und es werden dementsprechend auch keine Zahlungen aufgrund eines Minijobs aus diesen Versicherungszweigen gezahlt.

Die Umlagebeiträge zu den Ausgleichskassen U1 und U2 sind natürlich auch für Rentner zu zahlen. Das gilt natürlich auch für die Insolvenzgeldumlage.


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Besonderheiten in der Rentenversicherung bei Rentner im Minijob

Besonderheiten für Rentner sind bei der Rentenversicherungspflicht zu beachten. Hier ist es gerade durch die Einführung des Flexi-Rentengesetzes komplizierter geworden. Im Grunde ist es aber ganz einfach.

Für Beschäftigungen ab 1.1.2017 gilt, dass Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, grundsätzlich auch rentenversicherungspflichtig sind. Das gilt natürlich auch für einen Minijob.

Das heißt diese Rentner sind im Grunde als Minijobber auch rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch, obwohl sie schon Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Für diese Rentner, die also die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, aber schon Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, brauchen Sie einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht, wenn sie rentenversicherungsfrei abgerechnet werden sollen.

Für alle Minijobber, die bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben, gilt, dass sie per Gesetz rentenversicherungsfrei sind. Für diese Rentner, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben, brauchen Sie keinen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht, wenn Sie diese rentenversicherungsfrei abrechnen.

Wichtig: Ab 2017 brauchen Sie auch für Minijobber, die die Altersrente bereits beziehen, einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht. Die Rentenversicherungsfreiheit für Rentner tritt nämlich erst mit erreichen der Regelaltersgrenze in Kraft.

Denken Sie also unbedingt daran, dass Sie auch für Minijobber, die schon eine Altersrente beziehen, einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht haben müssen. Die Betriebsprüfer werden hier ein Auge darauf werfen. Denn die Änderung der Rentenversicherungspflicht für vorgezogene Altersvollrentner ab 1.1.2017 scheint an vielen Betrieben vorbeigegangen zu sein.

Gehören Sie nicht dazu: denn Sie wissen worauf es ankommt. Sie brauchen auch für Rentner im Minijob, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht. So kann Ihnen der Betriebsprüfer hier keine Nachzahlungen aufdrängen.

Einen aktuelleren Artikel zu diesem Thema gibt es hier

Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner im Jahr 2020 beachten


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5 Antworten

  1. Lorena Salazar sagt:

    Hallo mein Name ist Lorena Salazar.ich verdiene 436 Euros monatliche, Viel müsste davon in meine Rente kommen ?. Viele danke.

    Viele Grüße.
    Lorena Salazar.

  2. Karl Gimber sagt:

    Hallo zusammen
    Habe seit Februar 2019 einen Minijob 450 € und bin rentner
    Habe ich anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld

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