Neue Checkliste für Minijobber nutzen
Nutzen Sie die aktuelle Checkliste zur Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
Nutzen Sie die aktuelle Checkliste zur Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
Der Lohnachweis 2024 zur Berufsgenossenschaft ist bis 17.02.2025 zu übermitteln. In diesem sind die auch die Minijobber zu melden.
Für alle Beschäftigten ist für das Jahr 2024 auch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung bis spätestens 17.02.2025 mit dem Abgabegrund „92“ zu versenden.
Die Insolvenzgeldumlage wird 2025 erhöht, so dass sich die Lohnnebenkosten auch für Minijob-Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie beträgt 0,15 % ab 01.01.2025.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Für die Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn. Dieser steigt zum 1.1.2025, so dass Gebäudereiniger mehr Bruttoentgelt haben.
Die Minijob-Zentrale senkt ab 01.01.2025 die U2-Umlagebeiträge um 0,02%.
Erzielt ein Minijobber monatlich schwankende Entgelte, kann es zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen. Ob dies Auswirkungen auf den Minijob-Status hat, hängt von einer Jahresbetrachtung ab. Hier lesen Sie wie der Fragestellung begegnen.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Einmalzahlungen sind auch für Minijobber möglich. Allerdings ist dabei auf ein paar Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Beitragsberechnung zu achten.