Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber ist ein Muss
Auch für kurzfristig beschäftigte Ferienjobber sind die Arbeitszeiten detailliert aufzuzeichnen. Wird dies versäumt, drohen empfindliche Strafen bei einer Betriebsprüfung.
Auch für kurzfristig beschäftigte Ferienjobber sind die Arbeitszeiten detailliert aufzuzeichnen. Wird dies versäumt, drohen empfindliche Strafen bei einer Betriebsprüfung.
Auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen im Betrieb sind Lohnsteuern zu entrichten. Hier lohnt jedoch ein genauere Betrachtung, da neben der individuellen Besteuerung auch eine Pauschalierung möglich ist – diese kann aber oft teuer sein.
Im Sommer wollen viele Schüler und Studenten die Ferienzeit zum Geldverdienen nutzen. Sie suchen sich einen Ferienjob. Im Lohnbüro gilt es bei der Beschäftigung von kurzfristigen Aushilfen auf einige wichtige Dinge zu achten. Denn nur dann gilt die volle Sozialabgabenfreiheit.
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.
Mindestlohn steigt ab 1.7.2021 erneut
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ausgeweitet. Seit März gelten als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung die vorübergehend angehobenen Kurzfristigkeitsgrenzen von 5 Monaten bzw. 115 Arbeitstagen. Damit soll Ende Oktober Schluss sein. Ab November 2020 sollen wieder die bisherigen Grenzen gelten.
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob es möglich ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob und einen Minijob zeitgleich auszuüben. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte sich der Betrieb dabei um ein paar Details vom Beschäftigten bemühen, um diese Konstellation auch sicher umzusetzen.