Minijob und kurzfristig

Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausüben

Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.

Minijobgrenze 450 € im Monat

Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?

Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?

EFZ

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber in der Wartezeit

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber, das hört sich für viele Arbeitgeber verlockend an. Andere Arbeitgeber sagen sich vielleicht, dass sie noch nie Entgeltfortzahlung an Minijobber gezahlt haben. Doch was ist eigentlich richtig beim Thema Entgeltfortzahlung an Minijobber?

Arbeitszeitreduzierung auf Minijob

Arbeitszeitreduzierung auf Minijob und Urlaubsanspruch

Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, so verändert sich oft auch der Urlaubsanspruch. Konkret: Die Anzahl der Urlaubstage. Hierbei sind gerade bei einer Arbeitszeitreduzierung von einer Vollzeitstelle auf einen Minijob einige versicherungsrechtliche Gegebenheiten zu beachten. So stellt sich die Frage, ob die Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze gefährden können.

Schüleraushilfen

Schüleraushilfen richtig befristen in den Ferien

Im Sommer stellen sich wieder viele Lohnabrechner die Frage, wie sie Schüleraushilfen richtig befristen können. Eigentlich ganz einfach. Denn auch Schüleraushilfen können kurzfristige Aushilfen und damit sozialabgabenfrei sein. Somit gelten die Regelungen zur Kurzfristigkeit. Mit ein paar kleinen Kniffen gelingt es Schüleraushilfen richtig zu befristen.

Wenn Minijob ein Nebenjob ist

Minijob ist Nebenjob

Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.

Beschäftigung von Saisonarbeitnehmer

Saisonarbeitnehmer beschäftigen

Bei Saison-Aushilfen können Sie auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse nutzen.

Gleitzonenarbeitnehmer

Was ist die Gleitzone?

Was bedeutet die Gleitzone in der Lohnabrechnung? Sie bezeichnet den Niedriglohnbereich bei regelmäßigen Monatsverdiensten zwischen 450,01 € und 850 €. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt in diesem Bereich liegt, so sind die Gleitzonenregelungen zur Beitragsberechnung anzuwenden. Diese Besonderheit der Gleitzone gilt aber nur für die Sozialversicherung.

Ausnahmen Minijob

Minijobs – das sind die Ausnahmen

Minijobs – das sind die Ausnahmen. Grundsätzlich gilt für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Eine Ausnahme gilt hingegen, wenn es sich um einen Minijob handelt. Sind die Voraussetzung eines Minijobs erfüllt, so handelt es sich um ein grundsätzlich versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis – Ausnahme Rentenversicherung, hier gilt Rentenversicherungspflicht, es gibt aber eine Befreiungsmöglichkeit.

Nebenjob in der Gleitzone

Gleitzone und Nebenjob – ist das sinnvoll?

Gleitzone und Nebenjob – geht das und ist das überhaupt sinnvoll? Viele Lohnbüros und Arbeitnehmer stellen sich diese Frage. Arbeitet ein Arbeitnehmer in der Gleitzone im Nebenjob, sollten Sie im Lohnbüro einige Dinge beherzigen. Denn für den Gleitzonenarbeitnehmer ist diese Konstellation oft sehr ungünstig – also teuer.

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