Ausbildung als Midijob – das geht nicht
Auch wenn Azubis im Midijobbereich verdienen, handelt es sich nicht um einen Midijob.
Auch wenn Azubis im Midijobbereich verdienen, handelt es sich nicht um einen Midijob.
In der Corona-Krise kommen zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Zuge. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium Beihilfen und Unterstützungsleistungen in Höhe von zu 1.500 Euro für steuerfrei erklärt. Diese Unterstützungsleistung soll dann auch beitragsfrei zur Sozialversicherung sein, was Minijob-Arbeitgeber freuen dürfte.
Die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ist beschlossene Sache. Die Kurzfristigkeitsgrenzen werden von bislang 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstage auf nun 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet. Damit kommt die Politik der Forderung der Landwirtschaft nach, die für die Ernte dringend Erntehelfer bedarf.
Die Stundung der Beiträge können Sie auch bei der Minijob-Zentral für die Beitragsschuld ab März 2020 für Ihre Minijobber vereinbaren.
Bei Minijobs ist auch das unfallversicherungspflichtige Entgelt an die Unfallversicherung per Lohnnachweis zu übermitteln.
Der Sozialversicherungsbeitrag für Geringverdiener ist ab 1.1.2020 gestiegen. Damit wird es für Arbeitgeber, die Geringverdiener beschäftigen 2020 etwas teurer – die Lohnnebenkosten steigen.
Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020? Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert Die Arbeitgeberbelastung für…
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Mit einem Zuschuss zur Internetnutzung kann auch Minijobbern ein schönes Entgeltextra gewährt werden.
Am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2020 auf über ein Prozent.