Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.
Kategorie: Mehrfachbeschäftigung
Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern abfragen
Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.
Minijob ist Nebenjob
Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.
Zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung
Übt ein Minijobber einen zweiten Minijob neben seiner Hauptbeschäftigung aus, wird es kompliziert in der Lohnabrechnung. Denn im Gegensatz zum ersten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, ist ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen.
Minijob neben einer Hauptbeschäftigung
Was ist beim Minijob neben einer Hauptbeschäftigung zu beachten. Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Aus Arbeitgebersicht geht es hier meist darum, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Also konkret, ob der Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist und ob es Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat.
Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben
Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache. Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt.
Nach der Elternzeit kein Anspruch auf exakt dieselbe Stelle
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch nach der Elternzeit auf denselben Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber sollten Sie dies wissen. Denn Sie müssen nach dem Ende der Elternzeit den vorherigen Arbeitsplatz nicht für den zurückkehrenden Arbeitnehmer frei räumen. Vielmehr können Sie den zurückkehrenden Arbeitnehmer auch auf einen anderen Arbeitsplatz einsetzen.
Beschäftigung von Ehegatten im Minijob
Die Beschäftigung von Ehegatten im Minijob ist Gang und Gäbe. Allerdings sollten Sie bei der Beschäftigung von Ehegatten im Minijob einige Besonderheiten beachten, damit Ihnen in einer Prüfung durch die Sozialversicherung oder die Lohnsteuer-Außenprüfer das „Beschäftigungsmodell“ nicht um die Ohren fliegt. Neben der Arbeitsleistung bietet eine Beschäftigung von Ehegatten im Minijob aber auch einen schönen […]
Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat? Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz […]
Gleitzonenformel 2017 für mehrfachbeschäftigte Minijobber
Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte ist für viele Lohnabrechner ein Graus. Doch gewusst wie, kann das Rätsel Gleitzonenformel schnell gelöst werden. Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte gilt insbesondere für mehrfachbeschäftigte Minijobber, die mit ihrem Gesamtentgelt die 450-€-Grenze überschreiten.