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Sofortmeldungen

Sofortmeldungen sind Pflicht auch im Minijob

Die Sofortmeldepflicht in der Entgeltabrechnung gilt für alle Mitarbeiter in den betroffenen Branchen – das trifft somit auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen.

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Sofortmeldepflicht gilt auch für Minijobber

Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.

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