Urlaubsabgeltung bei Minijobbern
Wenn am Ende einer Beschäftigung noch Resturlaubsansprüche vorhanden sind, so sind diese als Urlaubsabgeltung auszuzahlen. Welche Besonderheiten bei Minijobs zu beachten sind, lesen Sie hier.
Wenn am Ende einer Beschäftigung noch Resturlaubsansprüche vorhanden sind, so sind diese als Urlaubsabgeltung auszuzahlen. Welche Besonderheiten bei Minijobs zu beachten sind, lesen Sie hier.
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?