Schlagwort: Mindestens 175 €

Beispiel: Minijob Berechnung

Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage

Ab 1.1.2018 ändert sich der Rentenversicherungsbeitragssatz, so dass sich auch die Werte für ein Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage ändern.

Mindestbemessungsgrundlage bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern beachten

Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten

Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.

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