Schlagwort: Insolvenz umlage

Insolvenzgeldumlage 2019

Insolvenzgeldumlage 2019 soll unverändert bleiben

Das Bundeskabinett hat in einem Entwurf der Insolvenzgeldumlageverordnung beschlossen die Insolvenzgeldumlage 2019 unverändert zu lassen. Damit beträgt die Insolvenzgeldumlage 2019 voraussichtlich unverändert 0,06 Prozent vom rentenversicherungspflichtigem Bruttoentgelt.

Insolvenzgeldumlage 2018 sinkt auf 0,06 %

Eine gute Nachricht für alle Betriebe zur Insolvenzgeldumlage 2018. Die Umlage, die nahezu alle Betriebe zahlen müssen, sinkt ab 1.1.2018 auf 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Der ganz große Entlastungswurf ist dies freilich nicht. Aber immerhin ist es eine leichte Entlastung für alle Betriebe, wenn die Insolvenzgeldumlage 2018 gesenkt wird.

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