Hauptjob neben dem Minijob – Mehrfachbeschäftigte Minijobber
Hauptjob und Minijob- das muss man wissen
Hauptjob und Minijob- das muss man wissen
Die Finanzämter schauen bei übernommenen Weiterbildungs- und Fortbildungskosten gern genauer hin. Daher sollten Sie in der Lohnabrechnung genau prüfen, ob der Arbeitgeber die Kosten für solche Fortbildungsmaßnahmen auch steuerfrei übernehmen kann. Steuerfreiheit kann hier in Betracht kommen, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Fortbildung überwiegt.
Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber ist möglich. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die ab dem 1.1.2013 begonnen haben, gilt die Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Das bedeutet, dass die Minijobber auch selbst Arbeitnehmerbeiträge für den Minijob zur Rentenversicherung von derzeit 3,7 % zahlen müssen (2018: 3,6 %). Trotz dieser Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine grundsätzliche…
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Auch für Ferienjobber sind Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht – was soll das denn, mögen sich viele Leser jetzt fragen. Bereits seit 2013 gilt für alle neuen Minijob-Beschäftigungsverhältnisse, dass sie grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Allerdings lassen sich fast 90 Prozent der Minijobber von dieser Rentenversicherungspflicht durch einen Antrag beim Arbeitgeber befreien. Warum sollte diese Befreiung denn rückgängig gemacht werden.
Der Phantomlohn ist immer wieder ein Thema bei Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherung. Denn anders als im Steuerrecht gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip für die Beitragspflicht. Genau diese Sichtweise sorgt bei den Betrieben regelmäßig für Probleme bei den Betriebsprüfungen. Denn nur durch dieses Entstehungsprinzip kommt es in der Sozialversicherung überhaupt zu dem Problem des Phantomlohns…
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Kurzfristige Aushilfen in den Ferien einsetzen
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.