Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten
Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.
Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.
Aufgrund der guten Einnahmesituation und reichlich vorhandener Rücklagen, wird eine Absenkung der Insolvenzgeldumlage ab 2017 erwartet. Die Insolvenzgeldumlage 2017 soll ab 1.1.2017 von derzeit 0,12 % auf dann 0,09 % abgesenkt werden. Das entspricht für die Arbeitgeber einer Ersparnis von 30 Cent je 1.000-€-Lohnsumme. Allerdings bleibt noch abzuwarten, ob und wann diese Absenkung schwarz auf…
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