Mindestlohn steigt 2026
Der Mindestlohn steigt nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission ab 2026 und erneut ab 2027. Damit gelten für diese beiden Jahre auch neue Minijobgrenzen für Ihre Minijobber.
Der Mindestlohn steigt nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission ab 2026 und erneut ab 2027. Damit gelten für diese beiden Jahre auch neue Minijobgrenzen für Ihre Minijobber.
Auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen im Betrieb sind Lohnsteuern zu entrichten. Hier lohnt jedoch ein genauere Betrachtung, da neben der individuellen Besteuerung auch eine Pauschalierung möglich ist – diese kann aber oft teuer sein.
Jugendliche im Minijob oder als Schüleraushilfe in den Ferien, das ist in vielen Betrieben üblich. Es gilt dabei aber auch einen Blick in das Jugendarbeitsschutzgesetz zu werfen. denn darunter fallen viele Schüler im Minijob oder Ferienjob.
Im Sommer wollen viele Schüler und Studenten die Ferienzeit zum Geldverdienen nutzen. Sie suchen sich einen Ferienjob. Im Lohnbüro gilt es bei der Beschäftigung von kurzfristigen Aushilfen auf einige wichtige Dinge zu achten. Denn nur dann gilt die volle Sozialabgabenfreiheit.
Die Kurzfristigkeitsgrenzen entscheiden darüber, ob Sozialabgaben anfallen oder nicht. Daher kommt der versicherungsrechtlichen Einordnung eine immense Bedeutung zu.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sorgt für ein höheres Netto bei Minijobbern. Für die Befreiung sind aber Fristen zu beachten.
Die Steuerberechnung bei Minijobs wird oft pauschal gehandhabt. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, die cleverer sind.
Nutzen Sie die aktuelle Checkliste zur Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.