Schlagwort: Mehrfachbeschäftigung

Minijobber und weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern ausschließen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.

Feiertagszuschläge Minijobber

Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – Grundlohnhöhe – Teil 2

Zuschläge im Minijob können unter Umständen beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein und wenn es ganz schlecht läuft, gefährden die SFN-Zuschläge sogar den Minijobberstatus.

Feiertagszuschläge

Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – tatsächliche Arbeitsleistung – Teil 1

SFN-Zuschläge sind auch für Minijobber zu zahlen. Im Grunde sind dabei kaum Besonderheiten zu beachten, da die steuerfreien Lohnextras bei der Beurteilung eines Minijobs kaum Relevanz haben. Dennoch gibt es aber ein paar Fallkonstellationen, die Sie kennen sollten, da in diesen Fällen der Minijobstatus gefährdet ist.

minijobs

Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen

Bei Minijobs, die nacheinander oder nebeneinander ausgeübt werden, ist im Lohnbüro Vorsicht geboten.

Jobticket auch im Minijob

Jobticket für Minijobber steuerfrei möglich

Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.

Ehegatte im Minijob

Ehegatte im Minijob – Arbeitsvertrag muss Fremdvergleich standhalten

Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden.

Minijobgrenze: Überschreiten ist möglich

Überschreiten der Minijobgrenze dreimal möglich

Grundsätzlich sind Minijobs versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Entgelt die Minijobgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist jedoch bis zu dreimal möglich, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.

Minijobs 2019

Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel

Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.

Arbeitgeberbelsatung Minijob

Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.

Meldungen Sofortmeldungen

Sofortmeldepflicht gilt auch für Minijobber

Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.

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