Übungsleiterfreibetrag und Minijob
Der Übungsleiterfreibetrag kann für bestimmte Tätigkeiten genutzt werden und in Kombination mit einem Minijob ein toller Nebenverdienst sein, der die Haushaltskasse ordentlich aufbessert.
Der Übungsleiterfreibetrag kann für bestimmte Tätigkeiten genutzt werden und in Kombination mit einem Minijob ein toller Nebenverdienst sein, der die Haushaltskasse ordentlich aufbessert.
Der Übungsleiterfreibetrag 2021 steigt auf 3.000 Euro jährlich. Davon profitiere zahlreiche Trainer, Betreuer und sonstige Übungsleiter. Denn vielfach arbeiten die Übungsleiter in einem Minijob inklusive des Übungsleiterfreibetrags.