Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen
Für kurzfristige Aushilfen besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Doch ist die pauschale Lohnsteuer nicht immer die günstigste Möglichkeit. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an.
Für kurzfristige Aushilfen besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung. Doch ist die pauschale Lohnsteuer nicht immer die günstigste Möglichkeit. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an.
Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Tagesgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristigen Aushilfen auf 72 € angehoben. Die Anpassung dieser Tagesgrenze, die bislang 68 € täglich betrug, ist aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2017 auf 8,84 € nötig geworden.