Minijob: Beurteilung selbstständig oder angestellt beschäftigt
Ob ein Minijobber selbstständig oder angestellt arbeitet, kann der Betrieb oft schwer beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren oft weiter.
Ob ein Minijobber selbstständig oder angestellt arbeitet, kann der Betrieb oft schwer beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren oft weiter.
Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.