Schlagwort: Nebenjob

Überstunden und Minijob

Überstunden bei Minijobbern – geht das?

Ob Überstunden bei Minijobbern zulässig sind, ist eine häufige Frage. Die Antwort ist ein klares ja, aber… Natürlich können Sie auch von Ihren Minijobbern Überstunden abverlangen, wenn dies nötig ist. Allerdings sollten Sie natürlich darauf achten, dass dadurch die 450-€-Grenze nicht überschritten wird.

Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn

Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.

Ferienjob - 3 Monate oder 70 Arbeitstage

Kurzfristige Ferienjobber: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?

Bei der Einstellung von kurzfristigen Ferienjobbern, stellt sich in vielen Betrieben die Frage, ob diese 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden können. Die Antwort ist wie so oft (fast) ganz einfach, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Rentner im Minijob

Rentner im Minijob

Rentner im Minijob warten in der Lohnabrechnung mit kleinen Besonderheiten auf.

Befreiung Rentenversicherungspflicht

Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

Gleitzone verhilft zu Versicherungsschutz

Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone

Midijob sorgt für Krankenversicherungsschutz

Können kurzfristige und Minijob Beschäftigungzeitgleich ausgeübt werden

Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben

Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache. Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt.

Minijobber privat versichert Berechnungsbeispiel

Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber

In diesem Artikel möchte ich Ihnen die Besonderheiten in einem Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber aufzeigen. Aus Arbeitgebersicht ist ein privat krankenversicherter Minijobber ein echter Gewinn. Denn hier spart der Arbeitgeber 13 % der Sozialversicherungsbeiträge.

Kurzfristige Aushilfen regelmäßig im Betrieb einstellen

Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen

Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen.

Feiertagsvergütung bei Minijobbern

Auch Minijobber erhalten Feiertagsvergütung

Feiertagsvergütung auch für Minijobber? Für Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, erhalten auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen Feiertagsvergütung. Es gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer für Feiertage, an denen er nicht arbeiten „kann“, die Vergütung erhält, die er bei tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten hätte. Ein Feiertag darf also nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgelegt werden.…
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