Mindestbemessungsgrundlage 2025

Mindestbemessungsgrundlage bei Minijobbern beachten

Für rentenversicherungspflichtige Minijobber ist die Mindestbemessungsgrundlage bei der Beitragsberechnung zu beachten. Diese Mindestbemessungsgrundlage liegt auch 2025 bei 175 Euro monatlich.