Zuschläge bei Mindestlohn und Minijob
Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) beziehen sich in aller Regel auf den Grundstundenlohn – somit sind diese Zuschläge bei Mindestlohn-Entlohnung auch aus dem Mindestlohn zu zahlen. Eine Berechnung aus einem niedrigeren Stundengrundlohn ist nicht zulässig. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden (BAG-Urteil vom 20.9.2017; Az: 10 AZR 171/16).