Schlagwort: kurzfristige Aushilfe

Mindestlohn Minijob und Zuschläge

Zuschläge bei Mindestlohn und Minijob

Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) beziehen sich in aller Regel auf den Grundstundenlohn – somit sind diese Zuschläge bei Mindestlohn-Entlohnung auch aus dem Mindestlohn zu zahlen. Eine Berechnung aus einem niedrigeren Stundengrundlohn ist nicht zulässig.  Das hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden (BAG-Urteil vom 20.9.2017; Az: 10 AZR 171/16).

SFN-Zuschläge Minijobs

Feiertagszuschläge und Minijob – so berechnen Sie die Zuschläge

Die Frage ob Feiertagszuschläge und Minijob zu zahlen sind, ist vielfach keine Frage mehr in den Betrieben. Auch im Minijob werden Feiertagszuschläge gezahlt. Dies ist in vielen Branchen mittlerweile üblich und in Anbetracht der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in vielen Fällen auch nachvollziehbar.

Arbeitsunfähigkeit im Minijob

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber ist erforderlich. Denn Minijobber sind in diesem Zusammenhang wie Ihre übrigen Arbeitnehmer auch zu behandeln. Das heißt neben den Arbeitnehmerrechten, wie der Anspruch auf Lohnfortzahlung, hat der Minijobber natürlich auch Pflichten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt.

Kurzfristige Aushilfen und Pauschalversteuerung

Sie haben die Möglichkeit für kurzfristige Aushilfen die Pauschalversteuerung zu wählen. Allerdings ist die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen an einige Voraussetzungen geknüpft, die Sie einhalten sollten. Daneben stellt sich aber ohnehin auch noch die Frage, ob die Pauschalversteuerung überhaupt sinnvoll bei kurzfristig Beschäftigten ist.

Wochenstunden Minijobs

Welche Bedeutung haben die Wochenstunden bei Minijobs?

Haben die Wochenstunden bei Minijobs eine Bedeutung? Darf bei Minijobs eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschritten werden? Gilt noch die Grenze von 15 Wochenstunden bei Minijobs?

Minijob und Mindestlohn

Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht

Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.

Arbeitszeitaufzeichnungen Ferienjobber

Für Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen

Die Arbeitszeiten sind auch bei Ferienjobbern aufzuzeichnen. Verantwortlich ist der Betrieb.

Ferienjob - 3 Monate oder 70 Arbeitstage

Kurzfristige Ferienjobber: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?

Bei der Einstellung von kurzfristigen Ferienjobbern, stellt sich in vielen Betrieben die Frage, ob diese 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden können. Die Antwort ist wie so oft (fast) ganz einfach, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Rentner im Minijob

Rentner im Minijob

Rentner im Minijob warten in der Lohnabrechnung mit kleinen Besonderheiten auf.

Schülerjobs

Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs

Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.

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