Neue Minijobber und Wartezeit – keine Entgeltfortzahlung
In einem neu begonnenen Beschäftigungsverhältnis gilt für die ersten vier Wochen die Wartezeit -dies heißt, auch Minijobber erhalten dann keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
In einem neu begonnenen Beschäftigungsverhältnis gilt für die ersten vier Wochen die Wartezeit -dies heißt, auch Minijobber erhalten dann keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.