Insolvenzgeldumlage sinkt 2017 auch für Minijobber

Die vom Arbeitgeber allein getragene Insolvenzgeldumlage sinkt 2017 auf 0,09 % des grundsätzlich rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Damit vergünstigen sich die Lohnnebenkosten für Ihre Minijobber im Jahr 2017 um 0,03 % von 0,12 %. Arbeitgeber muss Insolvenzgeldumlage zahlen Bereits seit 2009 müssen Sie als Betrieb die Insolvenzgeldumlage im Rahmen der monatlichen Beitragszahlung überweisen. Sie ist Teil des Beitragsnachweises…
Weiterlesen