Mindestbemessungsgrundlage bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern beachten

Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten

Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.