Altersvollrentner als kurzfristige Aushilfen
Auch Altersvollrentner können als kurzfristige Aushilfen arbeiten. Es gelten dabei im Jahr des Rentenbeginns jedoch besondere Vorschriften.
Auch Altersvollrentner können als kurzfristige Aushilfen arbeiten. Es gelten dabei im Jahr des Rentenbeginns jedoch besondere Vorschriften.
Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich angehoben
Altersvollrentner können auch als Minijobber arbeiten. Aber wie sieht es mit der Rentenversicherungspflicht aus?
Fast jeder 8. Minijobber ist über 65 Jahre. Damit nehmen die Rentner einen großen Teil der knapp 6,7 Millionen Minijobber in Deutschland ein. Im Rahmen der Lohnabrechnung kommt es dabei immer wieder zu Fragen, wie die Altersvollrentner im Minijob zu behandeln sind und ob es Besonderheiten zu beachten gilt. Die Antwort ist ein klares JA.…
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