Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten
Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.
Die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € ist bei der Abrechnung von Minijobbern zu beachten. Es gilt hier eine geänderte Beitragstragung.
Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber ist möglich. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die ab dem 1.1.2013 begonnen haben, gilt die Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Das bedeutet, dass die Minijobber auch selbst Arbeitnehmerbeiträge für den Minijob zur Rentenversicherung von derzeit 3,7 % zahlen müssen (2018: 3,6 %). Trotz dieser Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine grundsätzliche…
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Ich erhielt kürzlich einen Anruf aus einem Lohnbüro. Es meldete sich eine aufgeregte Stimme, die verzweifelt vor Ihrer Lohnabrechnung saß und nicht wusste was zu tun ist. Es ging eigentlich um eine ganz einfache Sache, die Abrechnung der neuen Azubis und die Abrechnung der Minijobber. Aber hier wurde einiges durcheinander gebracht, so dass am Ende…
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Die BAföG-Leistungen steigen ab 1.8.2016. Das betrifft zunächst das „Meister-BAföG“. Aber mit Beginn des Wintersemesters profitieren auch und Studenten von der Erhöhung. Mit der Förderhöhe und der Berechnung haben Sie in der Lohnabrechnung im Grunde nichts zu tun. Trotzdem ist es sicherlich sinnvoll „im Thema“ zu sein. Das gilt gerade dann, wenn Sie Minijobber abrechnen.…
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Auch für Ferienjobber sind Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
Ein Firmenhandy für Minijobber – das ist (k)ein Spaß??? Immer wieder erreichen mich Zuschriften, in denen sich Arbeitgeber erkundigen, wie sie ihren Minijobbern „etwas Gutes“ tun können, ohne dass die 450-€-Grenze in Gefahr gerät. Diese Frage ist natürlich immer auch einzelfallbezogen zu beantworten, aber an dieser Stelle möchte ich Ihnen eine kleine Frage stellen. Haben…
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Schüler und das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Lohnabrechnung.
Aufgrund der guten Einnahmesituation und reichlich vorhandener Rücklagen, wird eine Absenkung der Insolvenzgeldumlage ab 2017 erwartet. Die Insolvenzgeldumlage 2017 soll ab 1.1.2017 von derzeit 0,12 % auf dann 0,09 % abgesenkt werden. Das entspricht für die Arbeitgeber einer Ersparnis von 30 Cent je 1.000-€-Lohnsumme. Allerdings bleibt noch abzuwarten, ob und wann diese Absenkung schwarz auf…
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Arbeitnehmerrechte gelten auch im Minijob.
Rentenversicherungsbeiträge im Minijob – wie sinnvoll ist das?