Minijob-Zentrale senkt U1 Beiträge 2026
Die Minijob-Zentrale senkt ab 2026 die U1-Umlagebeiträge. Hiervon profitieren Betriebe, die Minijobber beschäftigen und U1-umlagepflichtig sind.
Die Minijob-Zentrale senkt ab 2026 die U1-Umlagebeiträge. Hiervon profitieren Betriebe, die Minijobber beschäftigen und U1-umlagepflichtig sind.
Die Minijobgrenze 2026 steigt auf 603 Euro im Monat. Welche Auswirkungen hat diese Anhebung im Lohnbüro.
Schwankende Entgelte bei Minijobbern sind keine Seltenheit. Denn die meisten Minijobber werden stundenweise bezahlt. Doch was ist zu tun, wenn die monatliche Minijobgrenze überschritten wird?
Wenn am Ende einer Beschäftigung noch Resturlaubsansprüche vorhanden sind, so sind diese als Urlaubsabgeltung auszuzahlen. Welche Besonderheiten bei Minijobs zu beachten sind, lesen Sie hier.
Ab 2026 steigt der allgemeine Mindestlohn auf 13,90 Euro je Stunde. Damit geht auch eine Anhebung der Minijobgrenze 2026.
Immer wieder tappen Betriebe in die Phantomlohnfalle, weil sie zu geringe Beiträge gezahlt haben. Daher ist Vorsicht besser als Nachsicht, um hohen Nachzahlungen zu entgehen. Daher sollten Sie diese Punkte in der Lohnabrechnung beachten.
Die Sofortmeldepflicht in der Entgeltabrechnung gilt für alle Mitarbeiter in den betroffenen Branchen – das trifft somit auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen.
Für rentenversicherungspflichtige Minijobber ist die Mindestbemessungsgrundlage bei der Beitragsberechnung zu beachten. Diese Mindestbemessungsgrundlage liegt auch 2025 bei 175 Euro monatlich.
Auch Minijobber erhalten Feiertagslohn, wenn durch einen Feiertag keine Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Die Steuerberechnung bei Minijobs wird oft pauschal gehandhabt. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, die cleverer sind.