Urlaubsabgeltung bei Minijobbern
Wenn am Ende einer Beschäftigung noch Resturlaubsansprüche vorhanden sind, so sind diese als Urlaubsabgeltung auszuzahlen. Welche Besonderheiten bei Minijobs zu beachten sind, lesen Sie hier.
Wenn am Ende einer Beschäftigung noch Resturlaubsansprüche vorhanden sind, so sind diese als Urlaubsabgeltung auszuzahlen. Welche Besonderheiten bei Minijobs zu beachten sind, lesen Sie hier.
Zahlreiche Arbeitnehmer bessern sich ihr Gehalt aus einer Hauptbeschäftigung durch einem Minijob nebenbei auf. Doch was ist beim Minijob neben einer Hauptbeschäftigung im Lohnbüro zu beachten? Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Aus Arbeitgebersicht geht es hier meist darum, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Also konkret, ob der Minijob…
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Immer wieder tappen Betriebe in die Phantomlohnfalle, weil sie zu geringe Beiträge gezahlt haben. Daher ist Vorsicht besser als Nachsicht, um hohen Nachzahlungen zu entgehen. Daher sollten Sie diese Punkte in der Lohnabrechnung beachten.
Für rentenversicherungspflichtige Minijobber ist die Mindestbemessungsgrundlage bei der Beitragsberechnung zu beachten. Diese Mindestbemessungsgrundlage liegt auch 2025 bei 175 Euro monatlich.
Für die geleistete Arbeit an den Osterfeiertagen können auch Minijobber steuerfreie Feiertagszuschläge erhalten. Hier sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Die Minijob-Zentrale senkt ab 01.01.2025 die U2-Umlagebeiträge um 0,02%.
Entgeltumwandlungen können für Minijobber ein probates Mittel sein, trotz Verdienst oberhalb der Minijobgrenze als Minijobber beschäftigt zu sein.
Eine Urlaubsabgeltung können auch Minijobber erhalten. Doch welche Auswirkungen hat die Urlaubsabgeltung auf die Minijob-Beurteilung und die Sozialversicherungsbeiträge?
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.
Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die richtige versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.