Pflege-Mindestlöhne ab Juli 2025
Der Pflege-Mindestlohn ist zum 01.07.2025 angehoben worden. Dies führt bei zahlreichen Pflegekräften zu einem Lohnplus in der Lohnabrechnung.
Der Pflege-Mindestlohn ist zum 01.07.2025 angehoben worden. Dies führt bei zahlreichen Pflegekräften zu einem Lohnplus in der Lohnabrechnung.
Die Sofortmeldepflicht in der Entgeltabrechnung gilt für alle Mitarbeiter in den betroffenen Branchen – das trifft somit auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen.
Auszubildende können neben der Berufsausbildung einen Minijob ausüben, um sich etwas dazu zu verdienen. Es sind aber ein paar Besonderheiten zu beachten.
Auch für kurzfristig beschäftigte Ferienjobber sind die Arbeitszeiten detailliert aufzuzeichnen. Wird dies versäumt, drohen empfindliche Strafen bei einer Betriebsprüfung.
Für rentenversicherungspflichtige Minijobber ist die Mindestbemessungsgrundlage bei der Beitragsberechnung zu beachten. Diese Mindestbemessungsgrundlage liegt auch 2025 bei 175 Euro monatlich.
Der Mindestlohn steigt nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission ab 2026 und erneut ab 2027. Damit gelten für diese beiden Jahre auch neue Minijobgrenzen für Ihre Minijobber.
Auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen im Betrieb sind Lohnsteuern zu entrichten. Hier lohnt jedoch ein genauere Betrachtung, da neben der individuellen Besteuerung auch eine Pauschalierung möglich ist – diese kann aber oft teuer sein.
Jugendliche im Minijob oder als Schüleraushilfe in den Ferien, das ist in vielen Betrieben üblich. Es gilt dabei aber auch einen Blick in das Jugendarbeitsschutzgesetz zu werfen. denn darunter fallen viele Schüler im Minijob oder Ferienjob.
Im Sommer wollen viele Schüler und Studenten die Ferienzeit zum Geldverdienen nutzen. Sie suchen sich einen Ferienjob. Im Lohnbüro gilt es bei der Beschäftigung von kurzfristigen Aushilfen auf einige wichtige Dinge zu achten. Denn nur dann gilt die volle Sozialabgabenfreiheit.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobber ein echtes Muss. Denn ohne vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen, drohen hohe Strafen für den Betrieb.