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Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen

Bei Minijobs, die nacheinander oder nebeneinander ausgeübt werden, ist im Lohnbüro Vorsicht geboten.

regelmäßiges Entgelt

Das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern mit Stundenlohn ermitteln

Wenn es um das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern geht, wird oft leider nicht ganz genau beurteilt. Das kann aber in einer Betriebsprüfung zur bösen Falle werden. Daher dokumentieren Sie, wie Sie das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern ermitteln.

Arbeitszeit:

Überstunden im Minijob – Arbeitszeit aufzeichnen

Überstunden im Minijob gibt es natürlich immer wieder. Gerade Minijobber werden gern flexibel eingesetzt, um Arbeitsengpässe abzufangen. Da diese Engpässe in der betrieblichen Praxis nur bedingt planbar sind. Kommt es auch zu Überstunden im Minijob. Diese Überstunden müssen Sie dann natürlich auch aufzeichnen.

Minijob und Nebentätigkeit

Nebentätigkeit im Minijob kann untersagt werden

Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Somit kann der Neben-Minijob, den einige Ihrer Minijobber nebenberuflich ausüben, grundsätzlich nicht durch den Hauptarbeitgeber untersagt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, wenn die berechtigten Interessen des (Haupt)Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Jobticket auch im Minijob

Jobticket für Minijobber steuerfrei möglich

Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.

Minijobgrenze: Überschreiten ist möglich

Überschreiten der Minijobgrenze dreimal möglich

Grundsätzlich sind Minijobs versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Entgelt die Minijobgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist jedoch bis zu dreimal möglich, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.

Minijobs 2019

Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel

Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.

Arbeitgeberbelsatung Minijob

Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.

Entgeltfortzahlung Höhe

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.

Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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