Schlagwort: Insolvenzgeldumlage

Insolvenzgeldumlage 2019

Insolvenzgeldumlage 2019 soll unverändert bleiben

Das Bundeskabinett hat in einem Entwurf der Insolvenzgeldumlageverordnung beschlossen die Insolvenzgeldumlage 2019 unverändert zu lassen. Damit beträgt die Insolvenzgeldumlage 2019 voraussichtlich unverändert 0,06 Prozent vom rentenversicherungspflichtigem Bruttoentgelt.

Beitragsentlastung Minijobber 2018

Umlagebeiträge 2018 für Minijobber sinken

Die Minijob-Zentrale hat bekanntgegeben, dass die Umlagebeiträge 2018 für Minijobber sinken. Die Minijob-Zentrale senkt ab 1.1.2018 die U2-Umlage, also die Umlage für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft für die Minijobber.

Insolvenzgeldumlage 2018 sinkt auf 0,06 %

Eine gute Nachricht für alle Betriebe zur Insolvenzgeldumlage 2018. Die Umlage, die nahezu alle Betriebe zahlen müssen, sinkt ab 1.1.2018 auf 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Der ganz große Entlastungswurf ist dies freilich nicht. Aber immerhin ist es eine leichte Entlastung für alle Betriebe, wenn die Insolvenzgeldumlage 2018 gesenkt wird.

Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten. Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt? Die Krankenkassen…
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Kurzfristige Aushilfen regelmäßig im Betrieb einstellen

Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen

Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen.

Insolvenzgeldumlage sinkt 2017 auch für Minijobber

Die vom Arbeitgeber allein getragene Insolvenzgeldumlage sinkt 2017 auf 0,09 % des grundsätzlich rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Damit vergünstigen sich die Lohnnebenkosten für Ihre Minijobber im Jahr 2017 um 0,03 % von 0,12 %. Arbeitgeber muss Insolvenzgeldumlage zahlen Bereits seit 2009 müssen Sie als Betrieb die Insolvenzgeldumlage im Rahmen der monatlichen Beitragszahlung überweisen. Sie ist Teil des Beitragsnachweises…
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Insolvenzgeldumlage 2017 soll sinken

Aufgrund der guten Einnahmesituation und reichlich vorhandener Rücklagen, wird eine Absenkung der Insolvenzgeldumlage ab 2017 erwartet. Die Insolvenzgeldumlage 2017 soll ab 1.1.2017 von derzeit 0,12 % auf dann 0,09 % abgesenkt werden. Das entspricht für die Arbeitgeber einer Ersparnis von 30 Cent je 1.000-€-Lohnsumme. Allerdings bleibt noch abzuwarten, ob und wann diese Absenkung schwarz auf…
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