Lohnnachweis auch für Kurzfristige

Elektronischer Lohnnachweis für kurzfristige Aushilfen

Für das Kalenderjahr 2017 ist ein elektronischer Lohnachweis für kurzfristige Aushilfen zu erstellen. Die kurzfristigen Aushilfen sind – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im elektronischen Lohnnachweis zu melden und zu versenden. Der elektronische Lohnnachweis soll bereits seit 2016 von den Betrieben an die Unfallversicherung übermittelt werden. Das klappt bereits oft sehr gut, aber viele…
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