Insolvenzgeldumlage 2019

Insolvenzgeldumlage 2019 soll unverändert bleiben

Das Bundeskabinett hat in einem Entwurf der Insolvenzgeldumlageverordnung beschlossen die Insolvenzgeldumlage 2019 unverändert zu lassen. Damit beträgt die Insolvenzgeldumlage 2019 voraussichtlich unverändert 0,06 Prozent vom rentenversicherungspflichtigem Bruttoentgelt.