Schlagwort: 70 Arbeitstage

Kurzfristigkeitsgrenze 2019

Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 bleiben bei 3 Monaten und 70 Arbeitstagen

In einem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf werden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 dauerhaft auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage festgelegt. Damit gibt es bei den Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 keine Rückkehr zu der früher geltenden Regelung. Dank der geplanten Neuregelung bleiben Ihnen in den Lohnbüros die komplizierten Übergangsregelungen der Sozialversicherungsträger (hoffentlich) erspart.

Ferienjob - 3 Monate oder 70 Arbeitstage

Kurzfristige Ferienjobber: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?

Bei der Einstellung von kurzfristigen Ferienjobbern, stellt sich in vielen Betrieben die Frage, ob diese 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden können. Die Antwort ist wie so oft (fast) ganz einfach, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Pauschalversteuerung Steuern kurzfristige Aushilfen

Kurzfristige Aushilfen in den Ferien abgabenfrei einsetzen

In den Sommermonaten kommen wieder bewerben sich wieder viele Schülern und Studenten in den Betrieben, um als kurzfristige Aushilfen in den Ferien zu arbeiten. Nutzen Sie im Betrieb diese Arbeitskräfte, um die Urlaubszeit zu überbrücken oder auch Auftragsspitzen schnell und kostengünstig abzufangen. Denn richtig eingesetzt, sparen Sie durch kurzfristige Aushilfen in den Ferien die teuren…
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