Kategorie: Beiträge

Hauptjob neben Minijob

Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Zahlreiche Arbeitnehmer bessern sich ihr Gehalt aus einer Hauptbeschäftigung durch einem Minijob nebenbei auf. Doch was ist beim Minijob neben einer Hauptbeschäftigung im Lohnbüro zu beachten? Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Aus Arbeitgebersicht geht es hier meist darum, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Also konkret, ob der Minijob…
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Phantomlohnfalle umgehen

So vermeiden Sie die Phantomlohnfalle bei Minijobs

Immer wieder tappen Betriebe in die Phantomlohnfalle, weil sie zu geringe Beiträge gezahlt haben. Daher ist Vorsicht besser als Nachsicht, um hohen Nachzahlungen zu entgehen.

Mindestbemessungsgrundlage 2025

Mindestbemessungsgrundlage bei Minijobbern beachten

Für rentenversicherungspflichtige Minijobber ist die Mindestbemessungsgrundlage bei der Beitragsberechnung zu beachten. Diese Mindestbemessungsgrundlage liegt auch 2025 bei 175 Euro monatlich.

Feiertagszuschlag Ostern 2025

Feiertagszuschlag Ostern 2025

Für die geleistete Arbeit an den Osterfeiertagen können auch Minijobber steuerfreie Feiertagszuschläge erhalten. Hier sind jedoch einige Dinge zu beachten.

U2 Beiträge 2025

Minijob: U2-Umlage 2025 sinkt leicht

Die Minijob-Zentrale senkt ab 01.01.2025 die U2-Umlagebeiträge um 0,02%.

Entgeltumwandlung im Minijob

Entgeltumwandlungen im Minijob ist möglich

Entgeltumwandlungen können für Minijobber ein probates Mittel sein, trotz Verdienst oberhalb der Minijobgrenze als Minijobber beschäftigt zu sein.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung und Minijob

Eine Urlaubsabgeltung können auch Minijobber erhalten. Doch welche Auswirkungen hat die Urlaubsabgeltung auf die Minijob-Beurteilung und die Sozialversicherungsbeiträge?

Arbeitgeberbeitrag Minijob 2024

Arbeitgeberbeiträge 2024 für Minijobber stabil

Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.

Midijob richtig beurteilen

Midijob richtig beurteilen

Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die richtige versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.

Krankenversicherungsschutz kurzfristige Aushilfen

Krankenversicherung von kurzfristigen Aushilfen

Eine kurzfristige Beschäftigung sorgt für keinen Krankenversicherungsschutz der Beschäftigten. Dafür sind dann auch keine Beiträge fällig. Doch wie sind kurzfristige Aushilfen krankenversichert?

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