Beamter im Minijob – günstig für den Betrieb

Beamter im Minijob – günstig für den Betrieb

Beamter und Minijob

Ein Beamter im Minijob – das allein sorgt teilweise schon für einen Lacher. Aber Spaß beiseite. Natürlich gibt es genügend Beamte, die neben der Tätigkeit als Beamter noch einen Minijob ausüben (müssen). Die Beurteilung in der Lohnabrechnung ist hier nicht immer ganz einfach.

Beamter im Minijob – was ist zu beachten

Grundsätzlich ist natürlich auch ein Beamter im Minijob genauso zu beurteilen wie andere Nebenjobber auch. Allerdings gibt es für Beamter ein paar Besonderheiten, welche Sie in der Lohnabrechnung berücksichtigen sollten.

Denn für Beamte sorgt der Staat in aller Regel für die Absicherung im sozialen Bereich. Hier kommt den Beamten nämlich im Bereich der Krankenversicherung die freie Heilfürsorge zu Gute. Das bedeutet, dass der Staat einen Großteil der Krankenversicherung übernimmt und sich der Beamte selbst in aller Regel für den restlichen Teil selbst krankenversichern muss. Dies geschieht oft über eine private Krankenversicherung (PKV), so dass der Beamte privat krankenversichert ist.

Natürlich gibt es auch einige Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, das dürfte jedoch die Ausnahme sein.

Beamter im Minijob – Vorteil für den Betrieb

Die private Krankenversicherung eines Beamten im Minijob hat für den Betrieb einen schönen Nebeneffekt. Ist der Beamte im Minijob privat krankenversichert, so fallen für den Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an. Der Betrieb kann sich die 13 % an Krankenversicherungsbeiträgen also sparen, da Beamte meist privat krankenversichert sind.

Übrigens im letzten Bundestag (18. Bundestag) waren 115 Beamte vertreten!

Ist der Beamte hingegen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so muss der Betrieb die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Beamter im Minijob und Rentenversicherung

Für die Rente sorgt bei Beamten regelmäßig auch der Staat vor, so dass der Beamte im Minijob zwar auch rentenversicherungspflichtig ist, aber durch die Absicherung im Beamtenverhältnis sich regelmäßig von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wird.

Tipp: Weisen Sie den Beamten im Minijob gleich bei Beschäftigungsbeginn auf seine Befreiungsmöglichkeit hin!

Beiträge für Beamte im Minijob

Damit sind Beamte im Minijob für Betriebe eine gute und günstige Möglichkeit. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt meist nämlich nur ca. 17 % statt der sonst üblichen ca. 30 % Lohnnebenkosten. Können Sie also einen Beamten von einem Minijob bei Ihnen im Betrieb begeistern, dann ist dies finanziell eine günstige Option.

Beamter im Minijob: Beitragsgruppe und Personengruppe

Für einen privat krankenversicherten Beamten, der sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat erstatten Sie die DEÜV-Meldungen daher mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0500 und der Personengruppe 109.

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Eine Antwort

  1. Sandra B. sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zur Versicherung von Beamten mit Nebenjob. Ich bin LZ-verbeamtet und habe bisher einen 450€-Nebenjob. Nun darf ich im Nebenjob mehr arbeiten und verdiene damit auch mehr als 450€. Bleibt die Regel, dass sowohl der AN- als auch der AG-Anteil zur GKV & Pflegevers. nicht (!) zu zahlen ist, bestehen? D.h. ist es auch für den AG weiterhin finanziell interessant, einen Beamten mit > 450€ einzustellen, weil der AG Geld spart? Danke!!!

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